Aktuelle Urteile im Familienrecht
Antje Kaschube über die neuesten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs: „Das Familienrecht entwickelt sich ständig weiter. Die jüngsten BGH-Urteile prägen die Beratung und Vertretung meiner Mandanten. Hier dokumentiere ich die wichtigsten Entscheidungen 2026 — für Ihre Orientierung und als Basis unserer fachlichen Beratung.“
- Härtefallscheidung vor Ablauf des Trennungsjahres (BGH, Beschluss vom 08.07.2026, XII ZB 576/25): Schwerwiegendes Fehlverhalten des anderen Ehegatten, etwa sexueller Missbrauch von Familienangehörigen, kann die Unzumutbarkeit des Ehebandes schon vor Ablauf des Trennungsjahres begründen — unabhängig davon, ob die räumliche Trennung bereits vollständig ist.
- Kindesunterhalt bei erweitertem Umgang (BGH, Beschluss vom 15.04.2026, XII ZB 415/25): Ein über das übliche Maß hinausgehender Umgang macht den hauptbetreuenden Elternteil nicht anteilig barunterhaltspflichtig. Eine anteilige Barunterhaltshaftung beider Eltern setzt ein echtes paritätisches Wechselmodell voraus.
- Betreuungsunterhalt im paritätischen Wechselmodell (BGH, Beschluss vom 18.03.2026, XII ZB 227/25): Betreuen nicht verheiratete Eltern ihr Kind je zur Hälfte, kann jedem von beiden ein Betreuungsunterhaltsanspruch zustehen. Die wechselseitigen betreuungsbedingten Einkommenseinbußen sind gegeneinander zu verrechnen.
- Betreuungsanteile gehören ins Umgangsverfahren (BGH, Beschluss vom 13.05.2026, XII ZB 404/25): Streiten gemeinsam sorgeberechtigte Eltern allein über die Verteilung der tatsächlichen Betreuung, ist das im Umgangsverfahren zu regeln — nicht durch Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts.