Kontakt

So erreichen Sie mich

Welchen Weg Sie wählen, ist mir gleich. Wichtig ist nur, dass ich genug erfahre, um Ihre Sache einordnen zu können.

  • Fachanwaltskanzlei Kaschube, Rechtsanwältin Antje Kaschube
  • Rheinstraße 65, 12159 Berlin
  • Telefon 030 39791957
  • Kostenfrei 0800 32 666 77
  • E-Mail info@kanzlei-kaschube.de

Ein Kontaktformular biete ich nicht an. Wer mir etwas Vertrauliches mitteilen möchte, soll das über einen Weg tun, den er selbst kontrolliert, und nicht über ein Formularfeld auf einer fremden Seite.

Wie ein Erstkontakt abläuft

Schritt eins: Ihre Nachricht

Schildern Sie in wenigen Sätzen, worum es geht. Ob Sie anrufen oder schreiben, spielt keine Rolle. Nennen Sie den Kern: Trennung, Unterhalt, Sorgerecht, Umgang, Vermögen, Gewaltschutz. Wenn bereits ein Verfahren läuft oder ein Schreiben der Gegenseite vorliegt, erwähnen Sie das gleich, denn daran hängen häufig Fristen.

Schritt zwei: die kurze Einordnung

Ich melde mich zurück und sage Ihnen, ob und in welcher Form ich Ihnen helfen kann. Das ist noch keine Beratung, sondern eine Weichenstellung: Gibt es eine Frist, die sofort zu wahren ist. Ist der Sachverhalt so gelagert, dass sich ein Beratungstermin lohnt. Gibt es eine Stelle, die schneller oder passender hilft als eine Anwältin.

Schritt drei: der Beratungstermin

Im Termin gehen wir Ihren Fall durch, ich ordne ihn rechtlich ein und wir besprechen die möglichen Wege mit ihren Voraussetzungen, ihrer Dauer und ihren Kosten. Am Ende wissen Sie, was zu tun ist, und Sie entscheiden in Ruhe, ob Sie mich beauftragen.

Wann ein Mandat entsteht

Nicht durch eine Anfrage, sondern erst durch eine ausdrückliche Beauftragung. Bis dahin entstehen Ihnen aus einer Nachricht keine Verpflichtungen.

Schritt vier: die Beauftragung

Kommt es zum Mandat, halte ich schriftlich fest, was ich übernehme, und hole die nötigen Vollmachten ein. Wie ich danach arbeite und wie ich mit Kosten umgehe, ist unter Die Kanzlei beschrieben.

Was ich für eine erste Einschätzung brauche

Eine belastbare Einschätzung setzt Tatsachen voraus. Halten Sie bitte bereit, soweit vorhanden:

  • Datum der Eheschließung und Datum der Trennung, denn davon hängt das Trennungsjahr ab
  • Namen und Alter der Kinder sowie die Angabe, bei wem sie leben
  • Einkommensnachweise beider Seiten, soweit Sie darüber verfügen
  • Eine Aufstellung von Vermögen und Schulden, insbesondere Immobilien und Darlehen
  • Vorhandene Verträge, etwa einen Ehevertrag oder eine notarielle Vereinbarung
  • Schreiben von Gerichten, Jugendämtern oder der Gegenseite, mit Datum und Frist

Wenn Ihnen Unterlagen fehlen, weil sie beim anderen Ehegatten liegen, ist das kein Grund zu warten. Das Familienrecht kennt eigene Auskunftsansprüche; sie durchzusetzen ist Teil der Arbeit und nicht deren Voraussetzung.

Anwaltliche Schweigepflicht

Alles, was Sie mir mitteilen, unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht nach § 43a Absatz 2 BRAO. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob ein Mandat zustande kommt, und sie besteht nach dessen Ende fort. Ihre Verletzung ist zudem nach § 203 StGB strafbar.

Das bedeutet praktisch: Ich darf ohne Ihre Entbindung niemandem sagen, dass Sie sich an mich gewandt haben, und erst recht nicht, worum es ging. Das gilt auch gegenüber Angehörigen, dem Arbeitgeber und dem anderen Ehegatten.

Häufige Fragen zum Erstkontakt

Bekomme ich am Telefon schon eine rechtliche Auskunft?

Eine erste Einordnung ja, eine Beratung in der Regel nicht. Am Telefon lässt sich klären, ob eine Frist droht, welcher Verfahrensweg überhaupt in Betracht kommt und welche Unterlagen wir brauchen. Für eine belastbare rechtliche Bewertung ist der Sachverhalt in den meisten Familiensachen zu vielschichtig.

Ich sage Ihnen im Gespräch, wo diese Grenze verläuft. Eine Auskunft, die auf halber Kenntnis beruht, nützt Ihnen nicht und kann Ihnen schaden.

Ist die kostenfreie Rufnummer eine kostenlose Rechtsberatung?

Nein. Über die Nummer 0800 32 666 77 entstehen Ihnen keine Telefonkosten. Sie erreichen darüber die Kanzlei, um Ihr Anliegen zu schildern und einen Termin zu vereinbaren.

Für die anschließende Erstberatung fällt keine Vergütung an; sie ist kostenfrei. Reicht Ihr Einkommen für ein Verfahren nicht aus, prüfe ich Verfahrenskostenhilfe.

Was geschieht mit meinen Angaben, wenn kein Mandat zustande kommt?

Die Verschwiegenheitspflicht gilt trotzdem. Angaben, die ich nicht mehr benötige und für die keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, werden gelöscht.

Es gibt einen zweiten Grund, weshalb ich Anfragen erfasse: Ich muss ausschließen können, dass ich später die Gegenseite vertrete. Wie ich mit diesen Daten umgehe, steht in der Datenschutzerklärung.

Muss ich für ein Gespräch in die Kanzlei kommen?

Nicht zwingend. Vieles lässt sich telefonisch und schriftlich klären, gerade wenn Unterlagen vorab vorliegen. Bei umfangreichen Sachen, etwa mit Immobilien oder einer Unternehmensbeteiligung, ist ein Gespräch vor Ort meist der schnellere Weg.

Für welches Familiengericht Ihre Sache am Ende bestimmt ist, hat mit dem Ort des Gesprächs nichts zu tun. Das richtet sich nach § 122 FamFG und nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten.

Vertretung im gesamten Bundesgebiet

Vertreten wird vor jedem Familiengericht in Deutschland. Ein persönlicher Besuch in der Kanzlei ist dafür nicht erforderlich. Beauftragung, Vollmacht, Unterlagen und Besprechungen lassen sich telefonisch, per Videoverbindung und elektronisch erledigen; Schriftsätze gehen über das besondere elektronische Anwaltspostfach an das Gericht, Zustellungen des Gerichts kommen auf demselben Weg zurück. Wer lieber in der Kanzlei sprechen möchte, ist willkommen, muss es aber nicht.

Die Gebühren nach dem RVG und dem FamGKG sind bundeseinheitlich geregelt. Welches Familiengericht entscheidet, ändert an ihrer Höhe nichts. Es richtet sich nach § 122 FamFG und nicht nach dem Sitz der Kanzlei.

Ein Satz zum Anliegen und die Angabe, ob eine Frist läuft, genügen für den Anfang. Telefon 030 39791957, kostenfrei 0800 32 666 77, E-Mail info@kanzlei-kaschube.de, Rheinstraße 65, 12159 Berlin.